P&M GmbH Versicherungsmakler

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Photovoltaik Versicherung Vergleich

Sind Sie Vorsteuer abzugsberechtigt? (meistens Firmen)
Netto Neuwert incl. Montagekosten (ohne MwSt)
 
EUR
Neuwert inkl. Montagekosten und MwSt.
 
EUR
kWp-Leistung der Photovoltaikanlage?
 
kWp
Entschädigungsdauer bei Ausfall der Anlage?
 
Datum der Inbetriebnahme?
 
Wo ist die Anlage montiert?
 
Bauartklasse
 
Lagerung feuergefährliche Stoffe im Gebäude?
 
Auf welchem Dach befindet sich die Anlage?
 
Ist das Gebäude ständig bewohnt?
 
Welcher Diebstahlschutz ist vorhanden?
 
Sind die Module aufgeständert montiert?
 
Hat das Gebäude einen Blitzschutz gemäß DIN VDE?
 
Wie hoch befindet sich die Anlage über dem Grundstücksboden?
 
Wer installierte die Anlage?
 
Geprüftes Montagesystem nach DIN EN 1991?
 
Inklusive Feuerrisiko
Inklusive Leitungswasserrisiko
Inklusive Sturm- und Hagelrisiko
Inklusive Erdbebendeckung
 
Batteriespeicher mitversichern?
 
Baujahr der Batteriespeicher?
 
Welche Kapazität hat der Batteriespeicher?
 
kWh
Betreiberhaftpflicht gewünscht?
 
Wo ist die Anlage installiert?
Minderertragsversicherung gewünscht?
 
Schäden in den letzten 5 Jahren
 
  
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Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler

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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

P&M GmbH,
Versicherungsmakler
Neue Schloßstraße 15
69117 Heidelberg
Telefon: 06221-8207-0
E-Mail: info@pmgmbh.de

Vermittlerstatus
Wir sind tätig als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Versicherungsmakler sind nicht gesellschaftsgebunden und sind gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.

Beratung und Vergütung
Wir beraten und vermitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist unsere Beratungsleistung kostenfrei.

Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.

Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim

Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunk)

Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-F-153-PJVV-62

Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Teilnehmende Gesellschaften

SchließenAIG_PV24
AMEX-Pool-GO
Inter_PV24
KAB-W
OOEV
ProSecura
VHV-Hannover
Waldenburger-Versicherung

Nicht teilnehmende Gesellschaften

 

Häufig gestellte Fragen

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Was bedeutet die Angabe kWp für die Leistung der Anlage?

Die Abkürzung kWp steht für Kilowatt-Peak und bedeutet sinngemäß "Spitzenleistung". Dies ist die maximal mögliche Leistung, die die Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen erzeugen kann.

Welchen Versicherungsschutz bietet die PV-Versicherung?

Die PV-Versicherung ist eine spezielle Elektronik Versicherung für diese Anlagen mit einigen Erweiterungen. Es sind alle stationär installierten Teile der Photovoltaikanlage vom Versicherungsschutz erfasst. Dies sind beispielsweise die Solarmodule, die Trafos, die Wechselrichter oder auch die Einspeisezähler. Werden diese beispielsweise durch Feuer oder Marderbiss beschädigt oder gestohlen, leistet die Versicherung Ersatz. Die Entschädigung erfolgt dabei zum Neuwert. Nicht versichert sind zum Beispiel Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung.

Ist ein Überspannungsschutz notwendig?

Einige Anbieter bieten Versicherungsschutz auch ohne Überspannungsschutz. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bei gefährdeten Orten aber diesen installieren.

Was ist die Ertragsausfallversicherung?

Für den Strom, der durch die Photovoltaikanlage produziert wird und an den Netzanbieter verkauft wird, erhalten Sie eine Vergütung. Kann auf Grund eines Schadens kein Strom produziert werden, liegt ein Ertragsausfall vor. Dieser Ertragsausfall wird bei Totalausfall der Anlage mit dem versicherten Betrag entschädigt. Die Leistungsdauer ist je nach Anbieter verschieden

Was ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung

Versichert ist der Betrieb der Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in des Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die nur selten oder unzureichend über die Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. z.B. können sich Teile der Anlage lösen und durch herunter fallen Personen verletzen oder Sachen beschädigen.
Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ebenfalls können hohe Schadenerstzansprüche Dritter bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat, entstehen.
Einen gesonderter Haftpflichtvertrag ist empfehlenswert, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben.
Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden an fremden Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Zum Beispiel kann ein Brand entstehen oder durch Eindringen von Wasser ein erst später bemerkter Schaden entstehene. (Allmählichkeitsschäden)
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche sind Gegenstand dieser Haftpflichtversicherung.

Sind Photovoltaik-Anlagen in Eigenmontage versicherbar?

Es gibt einige Anbieter wo dies möglich ist. Die Abnahme muss durch eine Fachfirma erfolgen.

Sind andere Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen und Photovoltaikanlagen zusammen versicherbar?

Nein, PV Anlagen sind nur über die spezielle Photovoltaik-Versicherung versicherbar. Andere Stromerzeugende Anlagen können z.B. über eine Maschinen- oder Elektronikversicherung versichert werden. Dies ist aber nicht Angebot unseres Rechners.

Was ist eine Montageversicherung

Wenn Sie Hersteller, Lieferant oder Montagefirma einer PV-Anlage sind sind Sie dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos laufen. Dennoch können Schäden aufgrund von Konstruktions-, Material oder Montagefehlern etc. eintreten. Diese Risiken können Sie über die Montageversicherung abdecken. Versicherte Risiken sind z.B.:
Diebstahl
Höhere Gewalt (Sturm, Schneelast, Überschwemmung, Erdbeben etc.)
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Schwelen, Glimmen, Sengen und Glühen
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage, Böswilligkeit u. Vandalismus
Berechnungs- u. Montagefehler
Montageunfälle
Nagetierschäden (Marderbiss u.ä.)
Inner Unruhen, Streik und Aussperrung
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
Kurzschluss und Überspannung
Erdbeben
Wasser und Feuchtigkeit
Hochwasser und Überschwemmung
Konstruktions- und Materialfehler

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Informationen:
  • Photov.-Vers.
    Photovoltaik Gesamt-Jahresprämie
  • Photov.-SB.
    Die grundsätzliche Selbstbeteiligung des Tarifes
  • Betreiberhaft
    Betreiberhaftpflicht Gesamt-Jahresprämie
  • Betreiberhaft-SB
    Die grundsätzliche Selbstbeteiligung der Betreiberhaftpflicht. Es können bei vereinzelten Leistungsarten abweichende Selbstbeteiligungen anfallen.
            49 von 95
Punkte
Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
 

Angebotsanfrage für Photovoltaik-Versicherung

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