Eine Risikolebensversicherung ist wichtig bei Wohneigentum und/oder bei Absicherung des Ehepartners bei plötzlichem Todesfall.
Die Lebensversicherung ist heute ein wichtiger Bestandteil der Versicherungen und kann auf ganz unterschiedliche Arten abgeschlossen werden. Am häufigsten hierbei ist die Risikoversicherung, die es entweder als Risikolebensversicherung oder aber als Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Eine weit verbreitete und gerne abgeschlossene Versicherung ist die Risikolebensversicherung. Das bedeutet, dass beim Tod des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe ausgezahlt wird und somit die Angehörigen auch wirtschaftlich abgesichert werden. Die Risikolebensversicherung dient also nicht dem Versicherten selbst, sondern vor allem den Hinterbliebenen. Damit ist die Familie auch im Falle eines plötzlichen Todes des Versicherten abgesichert. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Versicherte der Alleinverdiener der Familie ist. Damit sollen die wirtschaftlich abhängigen Angehörigen abgesichert werden oder auch eventuelle Verbindlichkeiten, die der Versicherte noch hat.
Zwei unterschiedliche Versicherungensarten bei der Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung unterscheidet man zwischen zwei Arten. Die eine ist die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme, die andere die mit einer fallenden Versicherungssumme. Bei der gleich bleibenden Summe wird bei Todesfall die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Diese können vorher vom Versicherten festgelegt werden. Die Risikolebensversicherung mit fallender Summe dagegen wird gerne zur Sicherung von Darlehen verwendet, die eine kontinuierliche Tilgung nötig machen. Dabei nimmt die Versicherungssumme im gleichen Maß ab, wie die Tilgungsrate des Darlehens. Häufig wird diese Art der Versicherung auch als Restschuldversicherung bei den Banken angeboten. Somit bleiben die Angehörigen dann auch nicht auf den Schulden sitzen.
Gemeinsam mit dem Partner versichern
Es ist aber auch möglich, eine Risikolebensversicherung für mehrere Personen abzuschließen. Dabei wird die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben abgeschlossen. Dies dient dem Zweck, Personen, die wirtschaftlich voneinander abhängig sind, abzusichern. Die Leistung wird aber dann nur einmal im Falle des Todes einer der versicherten Personen fällig und nicht etwa zweimal. Sobald einer der beiden versicherten Personen stirbt, wird die Summe an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Risikolebensversicherung kann auch mit einer bestimmten Laufzeit gewählt werden. Die Risikolebensversicherung ist eine private Versicherung, der Beitrag ist aber dennoch abhängig von Alter, Einkommen oder gesundheitlicher Situation des zu Versichernden. So gibt es auch Zuschläge für bestimmte Berufe oder diverse Freizeitbeschäftigungen mit erhöhtem Risiko. Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte sich ruhig einige Angebote ansehen. Die Beiträge sind nämlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Allerdings sind auch die Leistungen nicht immer gleich. Hier sollte man sich gut informieren und auch das Kleingedruckte lesen. Mit einem Vergleich lässt sich aber viel Geld sparen. Die Risikolebensversicherung ist aber auf jeden Fall eine der wichtigsten Versicherungen und kann im Ernstfall für die Hinterbliebenen die Geldsorgen minimieren. Beim Tod eines geliebten Menschen sollten nämlich andere Dinge im Vordergrund stehen.